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   VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788   

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VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788 (https://dejure.org/2012,19890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2012 - 2 B 10.788 (https://dejure.org/2012,19890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 2 B 10.788 (https://dejure.org/2012,19890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hotelbetrieb; Freischankfläche; reines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Die Baugebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan ist nachbarschützend (vgl. BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151/155), jedoch nur innerhalb des jeweiligen Plangebiets mit denselben Festsetzungen (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 NVwZ 2000, 1054; vom 18.12.2007 BayVBl 2008, 765).

    Die Klägerin und der Beigeladene zu 1 werden durch die Baugebietsfestsetzungen im Hinblick auf die Nutzung ihrer Grundstücke nicht zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbunden (vgl. BVerwG vom 16.9.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Sind nämlich die Eigentümer der betroffenen Grundstücke nicht denselben rechtlichen Bindungen unterworfen, können sie auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen (vgl. BVerwG vom 22.12.2011 ZfBR 2012, 378).

    Zudem sind unterschiedliche Baugebiete nach § 3 Abs. 1 BauNVO bzw. § 11 Abs. 1 BauNVO festgesetzt, so dass von denselben rechtlichen Bindungen (vgl. BVerwG vom 22.12.2011 a.a.O.) nicht die Rede sein kann.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Im Übrigen kann für die Beurteilung der von einer Freischankfläche ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen jedenfalls als Richtmaß auf die Werte der TA-Lärm 1998 als für den Schallschutz einschlägiges technisches Regelwerk zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 UPR 1999, 68 - zur früheren TA-Lärm 1968; BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282 - juris).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Die Baugebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan ist nachbarschützend (vgl. BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151/155), jedoch nur innerhalb des jeweiligen Plangebiets mit denselben Festsetzungen (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 NVwZ 2000, 1054; vom 18.12.2007 BayVBl 2008, 765).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Die Baugebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan ist nachbarschützend (vgl. BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151/155), jedoch nur innerhalb des jeweiligen Plangebiets mit denselben Festsetzungen (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 NVwZ 2000, 1054; vom 18.12.2007 BayVBl 2008, 765).
  • BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10

    Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Der hier gegenständliche Freiluftbereich des Hotelbetriebs ist auch nicht einer Freiluftgaststätte gleichzustellen, weil er etwa bis auf wenige Meter an einen Ruhebereich eines Wohngrundstück heranreichen würde (vgl. BVerwG vom 3.8.2010 BauR 2010, 2070).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267

    Erforderliche Lärmschutzregelung in der Baugenehmigung hinsichtlich seltener

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Damit ist der vorliegende Fall nicht mit dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2010 (Az. 14 B 08.1267 - juris) zugrundeliegenden Sachverhalt zu vergleichen.
  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788
    Im Übrigen kann für die Beurteilung der von einer Freischankfläche ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen jedenfalls als Richtmaß auf die Werte der TA-Lärm 1998 als für den Schallschutz einschlägiges technisches Regelwerk zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 UPR 1999, 68 - zur früheren TA-Lärm 1968; BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282 - juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Nach ganz überwiegender Meinung (vgl. BVerwG vom 18.12 2007 a.a.O.; vom 22.12.2011; VGH BW vom 1.7. 2011 Az. 8 S 2581/10 BauR 2011, 1800; BayVGH vom 28.6. 2012 Az. 2 B 10.788; Stühler, BauR 2011, 1576/1577) hat jedoch ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet oder im faktischen Baugebiet liegt, grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet oder faktischen Baugebiet.

    Eine Ausnahme dahingehend, dass sich aus der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ergeben würde, dass die Beklagte mit der Gebietsfestsetzung - hier des MK 1 - auch die angrenzenden Grundstücke hätte schützen wollen, lässt sich nicht erkennen und wurde auch nicht substanziiert vorgetragen (vgl. BayVGH vom 2.10.2003 a.a.O.; vom 28.6. 2012 a.a.O.).

  • VG München, 07.06.2021 - M 9 K 20.3065

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Hotel

    In den diesem vorausgehenden Gerichtsverfahren der Klägerinnen und weiterer Nachbarn wurde - bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - festgestellt, dass für die hier vorliegende Gemengelage nach der TA Lärm die Lärmgrenzwerte eines Allgemeinen Wohngebiets maßgeblich sind, da die angrenzende Wohnbebauung zwar als faktisches reines Wohngebiet zu beurteilen ist, aber an ein Sondergebiet Fremdenbeherbergung grenzt (BayVGH, U.v.28.6.2012 - 2 B 10.788).

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten sowie auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vom 23.11.2016 in den Verfahren M 9 K 15.4601, M 9 K 15.4614 und M 9 K 15.4561, auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.6.2012 (2 B 10.788) und das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5.10.2020 - M 19 K 19.1788 Bezug genommen.

    Wegen der Lage des Grundstücks des Klägers in einem durch Bebauungsplan festgesetzten benachbarten reinen Wohngebiet besteht auch kein Gebietswahrungsanspruch (BayVGH v.28.6.2012 - 2 B 10.788).

    Diese gilt auch für Anlagen, bei denen Geräusche in den Ruhezeiten und in den Nachtstunden durch menschliches Verhalten einschließlich des An- und Abfahrtsverkehrs hervorgerufen werden und auch, soweit Freiflächen vorliegen, da es sich bei diesen hier nicht um eine Freiluftgaststätte handelt, sondern um untergeordnete Teile des Hotelbetriebs (so bereits zum W. ...: BayVGH U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es unter Berücksichtigung der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich, dass die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert in Höhe der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Immissionsrichtwerte erhöht werden (für das vorliegende Gebiet: BayVGH U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788).

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614

    Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage

    Zu alledem wird auf die Entscheidung der Kammer vom 14. Oktober 2009 - M 9 K 09.1738 - juris und auf die dieses Urteil bestätigende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2012 - 2 B 10.788 - juris zum selben Objekt bzw. zum selben Bebauungsplan verwiesen.

    Auch bei den Freiflächen handelt es sich nicht um Freiluftgaststätten, sondern um untergeordnete Teile des Hotelbetriebs (zu diesem Objekt entschieden von BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris).

    Nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist es dabei nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden (so bereits VG München, U. v. 14.10.2009 - M 9 K 09.1738 - juris, bestätigt durch die Berufungsentscheidung, BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris).

    Die damalige Gemengelage entstand u. a. deshalb, weil mit dem Bebauungsplan ein Baurecht für das bis dato unbebaute Grundstück der Klägerin geschaffen werden sollte, das zuvor wohl nicht eindeutig bestand (so BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris mit Verweis auf die Bebauungsplanbegründung).

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

    Auch bei den Freiflächen handelt es sich nicht um Freiluftgaststätten, sondern um untergeordnete Teile des Hotelbetriebs (zu diesem Objekt entschieden von BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris).

    Nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist es dabei nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden (so bereits VG München, U. v. 14.10.2009 - M 9 K 09.1738 - juris, bestätigt durch die Berufungsentscheidung, BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris).

    Die damalige Gemengelage entstand u. a. deshalb, weil mit dem Bebauungsplan ein Baurecht für das bis dato unbebaute Grundstück des Klägers geschaffen werden sollte, das zuvor wohl nicht eindeutig bestand (so BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris mit Verweis auf die Bebauungsplanbegründung).

  • VG München, 10.05.2021 - M 9 K 20.3053

    Nachbarklage gegen Hotelneubau - Gemengelage

    In den diesem vorausgehenden Gerichtsverfahren der Klägerinnen und weiterer Nachbarn wurde - bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - festgestellt, dass für die hier vorliegende Gemengelage nach der TA Lärm die Lärmgrenzwerte eines Allgemeinen Wohngebiets maßgeblich sind, da die angrenzende Wohnbebauung zwar als faktisches reines Wohngebiet zu beurteilen ist, aber an ein Sondergebiet Fremdenbeherbergung grenzt (BayVGH. U.v.28.6.2012 2 B 10.788).

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Behördenakten sowie auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vom 23.11.2018 in den Verfahren M 9 K 15.4601, M 9 K 15.4614 und M 9 K 15.4561 sowie auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.6.2012 (2 B 10.788) Bezug genommen.

    Diese gilt auch für Anlagen, bei denen Geräusche in den Ruhezeiten und in den Nachtstunden durch menschliches Verhalten einschließlich des An- und Abfahrtsverkehrs hervorgerufen werden und auch, soweit Freiflächen vorliegen, da es sich bei diesen hier nicht um eine Freiluftgaststätte handelt, sondern um untergeordnete Teile des Hotelbetriebs (so bereits zum W. ...: BayVGH U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es unter Berücksichtigung der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich, dass die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert in Höhe der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien erhöht werden (für das vorliegende Gebiet: BayVGH U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788).

  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 CS 14.2456

    Inzidentprüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Anspruch auf

    Nach ganz überwiegender Meinung (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - BayVBl 2008, 765; B.v. 22.11.2012 - 4 B 32/11 - BauR 2012, 634; BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris; U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51) hat ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt, grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im Plangebiet, da es hier an dem erforderlichen typischen wechselseitigen Austauschverhältnis fehlt, welches die in einem Plangebiet zusammengefassten Grundstücke zu einer bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft zusammenschweißt.
  • VG München, 18.02.2022 - M 9 K 20.3101

    Erfolglose baurechtliche Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Neubau eines

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, insbesondere das Protokoll der mündlichen Verhandlung, die beigezogenen Behördenakten, die schalltechnischen Begutachtungen, die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 23.11.2018 in den Verfahren M 9 K 15.4601, M 9 K 15.4614 und M 9 K 15.4561, den Gerichtsbescheid in diesem Verfahren vom 31.5.2021 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.6.2012 (2 B 10.788) Bezug genommen.

    TA-Lärm vorliege, im Grundsatz bestätigt; die damalige Baugenehmigung für eine kleine Freischankfläche in 100 m Entfernung zu den Klägern hatte abweichend von der TA-Lärm und von der ursprünglichen Baugenehmigung für den Hotelbetrieb Immissionsrichtwerte für ein reines Wohngebiet festgesetzt (BayVGH U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 Rn. 3).

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4561

    Immissionsrichtwert für eine Gemengelage

    Auch bei den Freiflächen handelt es sich nicht um Freiluftgaststätten, sondern um untergeordnete Teile des Hotelbetriebs (zu diesem Objekt entschieden von BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris).

    Nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist es dabei nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden (so bereits VG München, U. v. 14.10.2009 - M 9 K 09.1738 - juris, bestätigt durch die Berufungsentscheidung, BayVGH, U. v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - juris).

  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

    Nach ganz überwiegender Meinung (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - BayVBl 2008, 765; B.v. 22.11.2012 - 4 B 32/11 - BauR 2012, 634; BayVGH, B. v. 5.2.2015 - 2 CS 14.2456 - U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 - jeweils juris; U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51; VG Ansbach, U. v. 3.12.2014 - AN 9 K 12.01753 - juris) hat ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt, grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im Plangebiet, da es hier an dem erforderlichen typischen wechselseitigen Austauschverhältnis fehlt, welches die in einem Plangebiet zusammengefassten Grundstücke zu einer bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft zusammenschweißt.
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 2 B 17.1741

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von

    Dieser Gebietserhaltungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn die betreffenden Grundstücke in verschiedenen Baugebieten eines Bebauungsplans liegen (vgl. VGH BW, B.v. 23.8.1996 - 10 S 1492.96 - BRS Nr. 160; OVG Münster, B.v. 28.11.2002 - 10 B 1618.02 - BRS 66 Nr. 168; BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 BV 03.2179 - BayVBl 2007, 334; U.v. 28.6.2012 - 2 B 10.788 -juris).
  • VG Würzburg, 11.08.2016 - W 5 K 15.830

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlende Vorgreiflichkeit einer

  • VG München, 30.11.2015 - M 1 SN 15.4780

    Wohnanlage für Asylbewerber in Gewerbegebiet

  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 4 S 16.191

    Asylbewerberunterkunft in Gewerbegebiet

  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 9 K 15.00157

    Rücksichtnahme, Verkehrsimmissionen, Erdrückende Wirkung, Seniorenwohnheim,

  • VG München, 30.01.2023 - M 8 K 20.2603

    Nachbarklage gegen Vorbescheid, Allgemeines Wohngebiet, *******: Bebauungsplan

  • VG Würzburg, 18.02.2016 - W 5 K 15.585

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Stadionumbau, "...Arena",

  • VG Würzburg, 18.02.2016 - W 5 K 15.582
  • VG Würzburg, 18.02.2016 - W 5 K 15.581

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Stadionumbau, "...-Arena",

  • VG München, 17.05.2016 - M 1 SN 16.1025

    Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft im allgemeinen Wohngebiet

  • VG München, 03.07.2023 - M 8 K 22.1738

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für "Flexi-Heim", ... Bebauungsplan Nr. ...,

  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 2 ZB 21.1815

    Erfolglose Nachbarklage gegen Hotelneubau in Gemengelage

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.5510

    Immissionsrichtwert für eine Gemengelage

  • VG München, 17.05.2016 - M 1 SN 16.1023

    Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft in allgemeinem Wohngebiet

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 16.974

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung einer Hotelanlage wegen

  • VG München, 10.07.2023 - M 8 K 22.5170

    Nachbarklage, Gebot der Rücksichtnahme (Verletzung verneint)

  • VGH Bayern, 12.11.2014 - 2 ZB 14.1887

    Baugenehmigung; Nachbar; Parkplätze; Gebietserhaltungsanspruch; Hochwasser;

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